Tier und Futtermittel – Tierernährung und Fütterung
Sachkundelehrgang amtliche Futtermittelkontrolle
Im Rahmen dieses Lehrgangs werden die amtlichen FuttermittelkontrolleurInnen ausgebildet. Die Inhalte sind entsprechend der fachlichen Anforderungen der FutterMkontrV für die Qualifikation von KontrolleurInnen in der Futtermittelüberwachung bundes- einheitlich festgelegt. Der mindestens sechsmonatige Lehrgang umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Nach erfolgreich bestandenen schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfungen erhalten die TeilnehmerInnen die Sachkunde gemäß FutterMkontrV.
Der Lehrgang beinhaltet drei schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung.
Themenübersicht
- Tierernährung und Futtermittelkunde
- Futtermitteluntersuchung mit Laborübungen
- Schadensfälle in der Tierernährung
- Einordnung der amtlichen Futtermittelkontrolle und Futtermittelüberwachung
- Inspektion in der Futtermittelkontrolle, Futtermittel- und Betriebshygiene, Rahmenplan der Kontrollaktivitäten
- Aufgaben des BfR und der EFSA bei der Risikobewertung
- Handelsrecht, Biozidrecht, Futtermittelrecht (Tierarzneimittel und Fütterungsarzneimittel), Tierseuchenrecht, mitgeltendes Recht
- Registrierung, Hygiene und Probenahme
- Kennzeichnung
- Gesprächsführung und Konfliktbewältigung
- Praktische Betriebsprüfung, Auswertung von Befunden
- Tierernährung und Futtermittelkunde
- Futtermitteluntersuchung mit Laborübungen
- Schadensfälle in der Tierernährung
- rechtl. Einordnung der amtlichen Futtermittelkontrolle und Futtermittelüberwachung
- Inspektion in der Futtermittelkontrolle, Futtermittel- und Betriebshygiene,Rahmenplan der Kontrollaktivitäten
- Aufgaben des BfR und der EFSA bei der Risikobewertung
- Handelsrecht, Biozidrecht, Futtermittelrecht (Tierarzneimittel und Fütterungsarzneimittel), Tierseuchenrecht, mitgeltendes Recht
- Registrierung, Hygiene und Probenahme
- Kennzeichnung, Gesprächsführung und Konfliktbewältigung
- Praktische Betriebsprüfung, Auswertung von Befunden
Voraussetzungen:
Zur Ausbildung zugelassen ist, wer:
- einen Abschluss eines Hochschulstudiums im Bereich der Agrarwirtschaft, Ernährungswissenschaft, Veterinärmedizin oder Lebensmittelchemie durch ein Zeugnis oder
- in einem Beruf, der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Herstellung von Erzeugnissen im Sinne des Futtermittelgesetzes verlangt, eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung, insbesondere Meisterprüfung, auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine daran anschließende, mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in einem Betrieb der Futtermittelwirtschaft oder
- als Techniker oder Absolvent eines gleichwertigen Bildungsgangs der Fachrichtung Agrarwirtschaft mit staatlicher Abschlussprüfung seine Qualifikation durch ausreichende Fachkenntnisse und Erfahrungen, insbesondere durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit bei der Mischfutter-, Vormischungs- oder Zusatzstoffherstellung, nachweisen kann.
Jede Lehrgangswoche ist auch einzeln buchbar. Sprechen Sie uns gerne an.
Zielgruppe
MitarbeiterInnen der zuständigen Landesbehörden, die die Sachkunde gemäß FuttMKontrV benötigen
Termine
Teil 1: 23.09. – 27.09.24 | FMK 024
Teil 2-a: 21.10. – 25.10.24 | FMK 024
Teil 2-b: 14.11.24 | online| FMK 024
Teil 3: 18.11. – 22.11.24 | FMK 024
Teil 4: 02.12. – 06.12.24 | FMK 024
Teil 5: 13.01. – 17.01.25 | FMK 024
Teil 6: 27.01. – 31.01.25 | FMK 024
Teil 7: 17.02. – 21.02.25 | FMK 024
Teil 8: 10.03. – 14.03.25 | FMK 024
Teil 9: 31.03. – 04.04.25 | FMK 024
Teil 10: 05.05. – 09.05.25 | FMK 024
ggf. sind Terminänderungen möglich
Seminargebühr
8.400 €
zzgl. Unterkunft und Verpflegung
Weitere Infos
Fragen zum Seminar?
Frederike Imbusch