Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Burg Warberg e.V. (BW)

Lieber Gast,

wir sind bestrebt, Ihnen Ihren Aufenthalt auf der Burg Warberg so angenehm wie möglich zu gestalten. Deshalb sollten Sie wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BW, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und im beiderseitigen Interesse klären sollen.

I. Vertragsabschluss

1) Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen für den Gast bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden. Für Seminare der BW gilt eine Anmel­dung, insb. in Textform oder über das Online-Formular auf der Website der BW, als Vertragsabschluss.

2) Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BW. Mit der Anmeldung werden diese Geschäftsbedingun­gen anerkannt. AGB des Gastes werden nicht anerkannt.

3) Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der vorherigen schriftli­chen Einwilligung durch BW.

4) Hat ein Dritter in fremdem Namen und auf fremde Rechnung bestellt, haftet er BW gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner, soweit er eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung nicht nachweisen kann. BW kann vom Gast oder vom in fremdem Namen handelnden Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

5) Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Bestellung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast verbindlich, sofern diesem nicht unverzüglich widersprochen wird.

II. An- und Abreise

1) Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

2) Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag ab 15.00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 10.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen.

3) Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich BW das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.

IIIa. Preise und Leistungen (Hotel Burg Warberg)

1) Preise und durch BW zu erbringende Leistungen ergeben sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart und in der Reservierungsbestätigung nieder­gelegt wurde, aus den an der Rezeption einsehbaren Listen. Die Preise schließen Bedienungsgeld und die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe ein. Der Gast ist verpflichtet, die für die von ihm gebuchten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an BW zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen von BW an Dritte im Auftrag des Gastes. Hierzu zählen z. B. Blumengeste­cke, Besorgung von Zeitungen etc.. Für diese Leistungen wird zusätzlich eine aufwandbezogene Servicegebühr erhoben. Eine Rückvergütung bezahlter, nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich.

2) Ändert sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche Höhe der Mehrwertsteuer, so ändern sich die vereinbarten Preise entsprechend.

3) Die Preise können von BW geändert werden, wenn der Gast nachträgliche Ände­rungen der gebuchten Zimmer oder der Leistungen von BW wünscht. Hierzu erfolgt eine schriftliche Bestätigung.

4) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räume nicht verfügbar sein, so ist BW verpflichtet, sich um einen gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

IIIb. Preise und Leistungen (Seminare der Akademie Burg Warberg)

Der Seminarpreis entspricht der durch BW veröffentlichten Ausschreibung (z.B. im Seminarprogramm) und auf der BW-Website ausgeschriebenen Konditionen (zzgl. gesetzl. MwSt.). Mit der Seminarbuchung wird auch die jeweilige Verpflegung verbind­lich gebucht. Wird eine Voranreise zum Seminar gebucht, wird ein Abendessen bis 20 Uhr angeboten und entsprechend der Inanspruchnahme abgerechnet. Ausnahmen hiervon sind schriftlich vorab zu beantragen und sind nur wirksam, wenn sie seitens BW schriftlich bestätigt worden sind. Sollte eine vom Teilnehmer gewünschte Doppel­zimmerbelegung durch fehlende Verfügbarkeit nicht realisiert werden, erfolgt eine Abrechnung gemäß Einzelzimmerkonditionen. Sondervereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind auf der Website der BW veröffentlicht. Sie erhalten diese auch auf Anfrage beim Seminarma­nagement.

IV. Veranstaltungen (Hotel)

1) Als Abrechnungsgrundlage für Veranstaltungen dient die bis zum 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilte Teilnehmerzahl.

2) Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben erfolgt die Abrechnung auf Grundlage einer erneuten Kalkulation von BW unter Berücksichtigung der entstande­nen Mehrkosten.

3) Falls nicht anders im Veranstaltungsvertrag vereinbart, enden Veranstaltungen um 24.00 Uhr. BW behält sich vor, Aufschläge für das Servicepersonal, welches über Mitternacht hinaus tätig ist, gegenüber dem Veranstalter/Besteller zu erheben, sofern dieses vorab nicht im Veranstaltungsvertrag ausgeschlossen worden ist.

4) Der Veranstalter/Besteller ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und/oder Getränke zu den Veranstaltungen mitzubringen. In Sonderfällen kann darüber jedoch vorher eine Vereinbarung mit BW getroffen werden, die der Schriftform bedarf. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld berechnet.

5) Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstal­tungsteilnehmern zusätzlich bestellten Waren und Dienstleistungen, wie z.B. DJ, Blumen, Künstler, Bands, etc.

6) Der Veranstalter/Besteller ist verpflichtet, BW unaufgefordert mitzuteilen, wenn die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung aufgrund ihres Inhaltes oder Charak­ters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von BW bzw. des Hotels zu beinträchtigen oder zu gefährden.

7) Zeitungsanzeigen sowie sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, insbesondere Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, politischen oder religiösen Veranstaltungen oder Verkaufsveranstaltungen, die einen Bezug zu BW bzw. zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.

8) Dekorationsmaterialien und sonstige Ausstellungsgegenstände für die Veranstal­tung kann der Veranstalter/Besteller nach Absprache mit BW anliefern; nach Ablauf der Veranstaltung sind die Gegenstände, in Absprache mit BW, jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Veranstaltungsende wieder abzuholen. Dekorationsmaterialien und alle weiteren eingebrachten Gegenstände dürfen an Decken, Wänden und sonstigen Einrichtungsbestandteilen, Gebäuden und Freiflächen von BW nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung angebracht werden. Alle eingebrachten Materialien müssen den entsprechenden gesetzlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen entspre­chen. Im Zweifelsfall lässt der Veranstalter/Besteller die Unbedenklichkeit durch die Feuerwehr oder eine zuständige Stelle auf seine Kosten bestätigen.

9) Beinhaltet die Veranstaltung genehmigungspflichtige und/oder anzeigepflichtige Maßnahmen (z.B. Bühnen, sonstige bauliche Maßnahmen, Feuerwerk oder Lager­feuer etc.) hat der Veranstalter/Besteller diese einzuholen und bei BW anzuzeigen. Erst nach schriftlicher Bestätigung durch BW über das Vorliegen der Genehmigung dürfen die Maßnahmen durchgeführt werden. Die BW übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Schäden.

10) Bei Veranstaltungen in den Räumlichkeiten und Außenbereichen von BW ist vom Veranstalter/Besteller sicherzustellen, dass nach 22.00 Uhr keine Lärmbelästigung der anliegenden Nachbarn erfolgt. Der Veranstalter/Besteller gewährleistet „Zimmerlaut­stärke“.

V. Zahlung, Rechnung der BW

1) Für die Reservierung kann von der BW bei Vertragsabschluss eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Höhe der Vorauszahlung und der Zahlungstermin werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

2) Der Seminarpreis wird bei Vertragsabschluss fällig. Er wird vorab in Rechnung gestellt und ist vor Seminarbeginn zu bezahlen.

3) Hotelleistungen, insb. die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, werden beim Check-out in Rechnung gestellt und sind unmittelbar vor Ort zu bezahlen. Ausnahmen hiervon sind nur wirksam, wenn diese vorab von BW schriftlich bestätigt wurden.

4) Bei Zahlungsverzug ist die BW berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 288 BGB zu verlangen.

5) Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr erhoben.

6) Sollte der Rechnungsempfänger nach Rechnungslegung eine Änderung der Rech­nung beauftragen, wird eine aufwandsabhängige Bearbeitungsgebühr, im Durch­schnitt 25 Euro, erhoben.

7) Eine Aufrechnung durch den Gast ist nicht möglich.

VIa. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Gast (Hotel Burg Warberg)

1) Ein Rücktritt vom Vertrag muss, soweit dem Gast vorab ein vertragliches Rücktritts­recht ausdrücklich eingeräumt worden ist, schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt dies nicht, so ist der Gast, wenn er vertraglich fixierte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet, dieses der BW zu bezahlen. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzu­ges der BW oder einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch BW, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder höherer Gewalt beruht.

2) Bei vereinbarter Rücktrittsfrist kann der Gast innerhalb dieser Frist zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der BW auszulösen. Das Rücktritts­recht erlischt, wenn der Gast nicht bis zum vereinbarten Termin den Rücktritt gegen­über der BW schriftlich erklärt.

3) a) Für eine garantierte Einzelreservierung ist die Stornierung bis 18 Uhr des Tages vor der vereinbarten Ankunft kostenfrei möglich.

b) Die Stornierungsfristen der BW für Veranstaltungen/ Tagungen/ Gruppen gestalten sich wie folgt:
Stornierung Tagung/Veranstaltung bis 20 Personen: kostenfrei bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Stornierung Tagung/Veranstaltung bis 80 Personen: kostenfrei bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Stornierung Tagung/Veranstaltung ab 81 Personen: kostenfrei bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn

Sollte der Veranstalter/Besteller die Leistungen der BW bzw. des Hotels nach Ablauf der Fristen nicht in Anspruch nehmen (Storno durch Auftraggeber) und die BW die freigegebenen Kapazitäten während des vereinbarten Reservierungszeitraumes nicht zu gleichen Konditionen weitervermieten können, verpflichtet sich der Veranstal­ter/Besteller zur Zahlung des vereinbarten Zimmerkontingentes.

Bei Tagungspauschalen kann die BW bei einem Storno durch den Veranstal­ter/Besteller zwischen dem 8. und 14. Tag vor dem ersten Veranstaltungstag 50 % der Pauschale, zwischen dem 3. und 7. Tag vor dem ersten Veranstaltungstag 65 % der Pauschale und während der letzten 2 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag 85 % der Tagungspauschale dem Auftraggeber als No Show in Rechnung stellen. Ist der voraussichtliche Speisen- und Getränkeumsatz nicht durch eine Pauschale ziffernmä­ßig vereinbart, so errechnet er sich aus dem durchschnittlichen Verbrauch pro Gast und den derzeit gültigen Preisen für Speisen und Getränke, multipliziert mit der voraussichtlichen Personenzahl.

4) An die BW vom Veranstalter/Besteller auszugleichenden Stornokosten für bestellte technische Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung fallen insoweit an, als zum Zeitpunkt der Stornierung durch den Bereitsteller bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung gedeckt werden kann.

VIb. Rücktritt, Abbestellung, Stornierung durch den Kunden (Seminare der Akademie Burg Warberg)

1) Eine Stornierung muss mindestens in Textform erfolgen.

2) Bei Seminaren und Tagungen mit einer Dauer von bis zu 6 Tagen ist eine kosten­freie Stornierung durch den Teilnehmer bis zu 28 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei ohne Angabe von Gründen möglich. Geht die Stornierung zwischen 14 und 27 Tagen vor Seminarbeginn bei der BW ein, werden 25 % des Seminarpreises berechnet. Bei einem Eingang von weniger als 14 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % des Semi­narpreises fällig. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers oder Abbruch des Seminars durch den Teilnehmer besteht volle Zahlungsverpflichtung. Eine Abmeldung ist in Textform vorzunehmen.

3) Bei Seminaren mit einer Dauer von mehr als 6 Tagen ist eine kostenfreie Stornie­rung durch den Teilnehmer bis zu 56 Tagen vor Seminarbeginn möglich. Geht die Abmeldung zwischen 28 und 55 Tagen vor Seminarbeginn ein, sind 25 % der Semi­nargebühr zur Zahlung fällig. Bei Eingang von weniger als 28 Tagen werden 50 % der Seminargebühr berechnet. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers oder Abbruch des Lehrganges durch den Teilnehmer besteht volle Zahlungsverpflichtung. Eine Abmel­dung ist in Textform vorzunehmen.

4) Die ersatzweise Benennung einer anderen als der angemeldeten Person ist jeder­zeit vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Eine Umbuchung auf einen anderen Termin desselben Seminars ist vor Beginn möglich; dabei werden etwaige Storno­kosten auf den geltenden Seminarpreis des neuen Termins angerechnet.

5) Die im Zusammenhang mit dem Seminar gebuchten Leistungen der Verpflegung und der Unterkunft können bis 18 Uhr des Tages vor der vereinbarten Ankunft kosten­frei storniert werden.

VII. Rücktritt durch die Burg Warberg

1) Die BW ist berechtigt, im Fall eines gesetzlichen Rücktrittsrechts sowie aus den nachfolgend genannten sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutre­ten, insbesondere falls:

  1. angeforderte Vorauszahlungen nicht zeitgerecht eingehen;
  2. höhere Gewalt oder andere von der BW nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
  3. ein Verstoß gegen Ziff. IV.7. vorliegt. Bei Absagen durch die BW bleiben die Bedin­gungen nach Ziffer VIa bzw. VIb. unberührt.
  4. BW begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung, namentlich die in der BW vorgesehene Veranstaltung, den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs, die Sicherheit und/oder den Ruf der BW gefährden kann.
  5. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z. B. betreffend den Veranstalter oder Zweck gebucht werden.

2) Wurde mit dem Gast eine schriftliche Vereinbarung über dessen vertragliches Rück­trittsrecht unter Einräumung einer Rücktrittsfrist getroffen, so ist die BW in der Zeit bis zum Ablauf der Rücktrittsfrist ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, sofern Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern/Veranstaltungsräumen vorliegen und der Gast bzw. Veranstalter/Besteller auf Rückfrage von BW auf sein Rücktrittsrecht nicht binnen 8 Tagen verzichtet.

3) Im Fall eines berechtigten Rücktritts durch die BW steht dem Gast bzw. Veranstal­ter/Besteller kein Anspruch auf Schadensersatz zu, soweit nicht zwingendes Geset­zesrecht einen solchen Anspruch gewährt.

4) Für Seminare der BW beinhaltet die Rücktrittsregelung, dass sich die BW das Recht vorbehält, das Seminar aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Dozenten, zu geringe Teilnehmerzahl) auch kurzfristig abzusagen. Die gezahlte Seminargebühr wird in diesem Fall voll zurückerstattet.

VIII. Haftung

1) Die BW haftet dem Gast nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist ihre Haftung mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Person beschränkt.

2) Bei mitgebrachten Gegenständen, insbesondere z.B. auch Ausstellungsgegen­stände, weist die BW ausdrücklich darauf hin, dass die eingebrachten Gegenstände nicht durch die BW versichert sind. Eine Vermittlung von Versicherungen durch die BW an den Veranstalter/Besteller kann erfolgen. Für Geld und Wertsachen wird gemäß § 701 BGB nur bis zu einem Betrag von EUR 800 gehaftet. Die Haftung ist ausgeschlos­sen, wenn die in Zimmern oder Räumen belassenen Gegenstände unverschlossen bleiben. Der Gast hat die Möglichkeit, Wertgegenstände dem Empfang gegen Quittung zu übergeben, ebenfalls kann Geld offen gegen Quittung hinterlegt werden.

3) Der Veranstalter/Besteller hat für die Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, im Rahmen der Grenzen des bürgerlichen Rechts ebenso einzustehen, wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.

4) Soweit die BW für den Gast auf dessen Auftrag hin Fremdleistungen, technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rech­nung des Gastes. Der Gast stellt die BW in diesem Zusammenhang von allen Ansprü­chen Dritter frei.

5) Die BW haftet nicht für Unfälle bei Freizeitprogrammen jeder Art, es sei denn, ihr ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.

IX. Sonstiges (insbes. Tiere/Weckaufträge)

1) Tiere dürfen nach vorheriger Zustimmung seitens BW und gegen Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden. In allen Räumen, insb. mit Speisen- und Getränkeab­gabe, dürfen Tiere nicht mitgeführt werden.

2) Weckaufträge wird die BW mit größtmöglicher Sorgfalt während der ausgehängten Rezeptionsöffnungszeiten erfüllen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfül­lung sind ausgeschlossen.

3) Auskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Auch hier sind Scha­densersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn es liegt ein vorsätzliches Handeln vor.

4) Fundsachen werden nur auf Anfrage kostenpflichtig nachgesandt. Sie werden in der BW sechs Monate lang aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

5) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste/Teilnehmer bzw. Veranstal­ter/Besteller behandelt das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt. Die Aufbewahrung, Zustellung und Nachsendung wird gegen Kostenerstattung und auf ausdrücklichen Wunsch übernommen. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

X. Datenschutzrechtliche Hinweise

Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für BW geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Detaillierte Informa­tionen zur Datenverarbeitung stehen unter www.burg-warberg.de/datenschutzerklaerung/ zur Verfügung.

XI. Schlussbestimmungen

1) Abweichende Bedingungen werden erst wirksam, wenn sie von der BW schriftlich bestätigt werden.

2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der BW vereinbart.

3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirk­sam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Burg Warberg e.V. (BW) (Stand Juni 2023)