Fördermöglichkeiten

Weiterbildung zahlt sich aus. Falls Sie keine kostenlosen Angebote nutzen, müssen Sie jedoch erst einmal Geld investieren – zum Beispiel in Form von Teilnahmegebühren oder Reisekosten. Auch einen möglichen Verdienstausfall sollten Sie berücksichtigen. Der Bund, die Länder und viele weitere Stellen fördern deshalb die berufliche Weiterbildung.

Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick

Erwin-Fromme-Stiftung
Die Erwin-Fromme-Stiftung fördert schwerpunktmäßig junge Landhandelskaufleute, beispielsweise durch die Vergabe von Stipendien oder die Unterstützung wissenschaftlicher Arbeiten mit landwirtschaftlichen Schwerpunkt.
Hier finden Sie weitere Informationen.

Bildungsgutschein
Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, solange er gültig ist. Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden. Ein Bildungsgutschein kann nur nach vorheriger Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ausgestellt werden.

Aufstiegs-BAföG
Eine Weiterbildung, die einen beruflichen Aufstieg ermöglicht, kann durch das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ finanziell unterstützt werden. Gefördert werden kann die Vorbereitung auf über 700 rechtlich geregelte Abschlüsse. Vorbereitungslehrgänge auf die jeweilige Prüfung können in Voll- oder Teilzeit stattfinden und müssen eine Dauer von mindestens 400 Unterrichtsstunden haben.

Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt begabte junge Menschen im Anschluss an eine Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert anspruchsvolle, in der Regel berufsbegleitend durchgeführte Qualifizierungen sowie Aufstiegsweiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Bildungsprämie
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, unterstützt Sie die Bundesregierung bei einer berufsbezogenen Weiterbildung mit einer Bildungsprämie. Sie besteht aus zwei Bestandteilen: einem Prämiengutschein und dem Spargutschein. Förderfähig ist die Teilnahme an berufsbezogenen Weiterbildungen – sofern diese nicht vom Arbeitgeber veranlasst sind. Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat die Hälfte der Teilnahmegebühren (höchstens 500 Euro). Beim Spargutschein werden vermögenswirksame Leistungen zur Finanzierung einer Weiterbildung verwendet.

Weiterbildungsscheck
Einige Bundesländer bieten als Förderangebote sogenannte Weiterbildungsschecks an. Diese Gutscheine können Sie bei einem zugelassenen Bildungsträger einlösen. Je nach Bundesland werden sie auch als „Weiterbildungsbonus“, „Bildungsschecks“ oder „Quali-Schecks“ bezeichnet. Förderfähig sind in der Regel berufliche Weiterbildungen mit und ohne Abschluss, mit denen Erwerbstätige ihre beruflichen Kenntnisse erweitern oder an aktuelle Entwicklungen anpassen.

Bildungsurlaub
„Bildungsurlaub“ (auch „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ genannt) ist ein Förderangebot der Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können Sie diesen bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Der Arbeitgeber kann Sie dann bezahlt freistellen. Die Freistellung nutzen Sie für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.

Diese Übersicht über Fördermöglichkeiten ist aufgrund regelmäßiger Änderungen der Programme und rechtlichen Rahmenbedingungen nur temporär und nicht vollständig. Melden Sie sich für aktuelle Informationen gerne bei uns. Bitte beachten Sie auch, dass es in der Regel keine Kumulationsmöglichkeiten der verschiedenen Fördermöglichkeiten gibt.